Sanitär, Flaschnerei und Kundendienst

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Impressum, Datenschutz und AGB´s von Harald Dämpfle e.K.



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Impressum:

Harald Dämpfle e.K.
Sanitär, Flaschnerei und Kundendienst
Benzstraße 15
88074 Meckenbeuren

Telefon 07542/4716
Telefax 07541/4731

Email: info@sanitaer-daempfle.de
Homepage: www.sanitaer-daempfle.de

Sitz: Meckenbeuren
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRA 630528

Eingetragener Handwerksbetrieb bei der Handwerkskammer Ulm

Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm

Telefon: 0731 1425-0
Telefax: 0731 1425-9000

info@hwk-ulm.de
www.hwk-ulm.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE-198415416

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Betreuung der Homepage: Claudia Dämpfle

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Datenschutz, Speicherung personenbezogener Daten und rechtliche Hinweise:

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Auskunftsrecht und Löschrecht
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Wenn Sie Fragen haben oder Auskunft wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum. Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht beim jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz. Außerdem haben Sie das Recht, alle von Ihnen gespeicherten Daten löschen zu lassen, sofern nicht andere gesetzliche Vorschriften eine Aufbewahrung vorschreiben. 

Nutzung von Matomo (früher: Piwik)
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Nutzung von Cookies:
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Nutzung sozialer Netze (Facebook, Twitter, Google+, Xing, LinkedIn, WhatsApp):
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Nutzung von Google Maps:
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Skriptbibliotheken und Webfonts:
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  • AGB´s: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mit „Verbrauchern“ (private Auftraggeber)

    Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima empfiehlt den Unternehmen des Installateur- und Heizungsbauer-, Klempner-, Ofen- und Luftheizungsbauer-, Behälter- und Apparatebauer-Handwerks, nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge gegenüber „Verbrauchern“/privaten Auftraggebern zu verwenden. Den vorgenannten Unternehmen steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

    „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der  weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

      

    I. Allgemeines

    Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Unternehmer auszuführenden Auftrag des Verbrauchers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

      

    II. Angebote und Unterlagen

    Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind die Unterlagen einschl. Kopien unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben.

      

    III. Preise

    1. Für erforderliche/notwendige Arbeitsstunden in der Nacht, an Sonn-

        oder Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.

    2. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas oder Wasseranschluss dem

        Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die  Verbrauchs-

        kosten trägt der Unternehmer.

      

    IV. Zahlungsbedingungen und Verzug

    1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar.. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. 

    2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 

    V. Abnahme

    Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch 

    wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im

    Übrigen gilt § 640 BGB.

      

     VI. Sachmängel – Verjährung

    1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner

        Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit o.

        Haltbarkeit seines Produktes macht (z. B. 10jährige Haltbarkeits-

       garantie),  werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten

       Beschaffenheit des Werkvertrages.

    2. Die Mängelansprüche d. Verbrauchers verjähren gemäß §634a Abs.1,

        Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Abschluss eines Werk-

        vertrages für Arbeiten an einem Bauwerk:

       a) im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäude-

           substanz  (Auf-, Anbauarbeiten)

       b) oder in Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- o. Reparatur-

           arbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten

           - bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen

             würden 

        - nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit
    …. des Gebäudes von wesentlicher Bedeuteung sind
       - und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.
      

    3. Die Mängelansnsprüche des Verbrauchers verjähren gemäß §634a Abs. 1 Nr. 1

         i. V. m. § 309 Nr. 8b) ff) BGB in einem Jahr ab Abnahme bei Abschluss eines

        Werkvertrages für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-,

        Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn

        die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion,

        Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.

        Die einjährige Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit das Gesetz eine längere

        Verjährungsfrist zwingend vorsieht, wie z. B. – bei arglistigem Verschweigen eines

        Mangels (§ 634a Abs. 3 BGB), – bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie

        oder – bei werkvertraglicher Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens,

        des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtver-

        letzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungs-

        gehilfen – sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob

        fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters

        oder seines Erfüllungsgehilfen.

    4. Von der Mängelbeseitungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme

        durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Ver-

         brauchers oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/

        Verschleiß (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.

    5. Kommt der Unternehmer einer Aufforderung des Verbrauchers zur Mängelbe-

        seitigung nach und

        a) gewährt der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt

            schuldhaft nicht oder

        b) liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Verbraucher

            nicht schuldhaft gehandelt

        hat der Verbraucher die Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen. Mangels

        Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.

      

    VII. Versuchte Instandsetzung

    Wird der Unternehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil

    a) der Verbraucher den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuld-

        haft nicht gewährt oder

    b) den Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der

        Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Verbraucher

        nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann,

    ist der Verbraucher verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Unternehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich des Unternehmers fällt. 

    VIII. Eigentumsvorbehalt

    Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946ff BGB vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 

    Fassung 10.06.2010

    © Zentralverband Sanitär Heizung Klima

    Rathausallee 6, 53757 St. Augustin

    Telefon (0 22 41) 92 99-0, Telefax (0 22 41) 2 13 51

    E-Mail: info@zentralverband-shk.de

  • Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich de Verbraucher in  Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.